Sind pflegende Angehörige einmal selbst erkrankt, müssen ins Krankenhaus oder zur Kur oder möchten in den Urlaub fahren, bietet das Haus am Harly sogenannte Verhinderungspflege für das ansonsten zu Hause von ihnen gepflegte und betreute Familienmitglied an.
Für maximal 28 Tage im Jahr fördert die Pflegekasse des Pflegebedürftigen oder Demenzkranken normalerweise Verhinderungspflege in unserem Seniorenpflegeheim ab 2015 mit 1.612 Euro im Jahr. Hat der oder die Betroffene im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege beansprucht, fördert die Kasse künftig Verhinderungspflege sogar für 42 Tage im Jahr mit bis zu 2.418 Euro.
Voraussetzung: Ein halbes Jahr lang müssen Angehörige oder Freunde den Betroffenen zu Hause gepflegt haben, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben. Dann muss diese Ersatzpflege bei der zuständigen Pflegekasse nur noch vor Beginn der krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheit der pflegenden Angehörigen beantragt werden.
Bei weiteren Fragen zur Verhinderungspflege wenden Sie sich an das Haus am Harly Team. Gern beantworten wir Ihre Fragen und sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.