Wir sind täglich 24 Stunden für unsere Bewohnerinnen und Bewohner da. Das Büro der Heimleitung steht ihnen und ihren Angehörigen montags bis freitags jeweils von 8 bis 16.30 Uhr zur Verfügung und reagiert zeitnah auch auf die Wünsche, Fragen und Anregungen von Ihnen als Interessenten, die sich erst einmal informieren möchten..
Seit Juli 2025 zahlen die Pflegekassen für schwerer Pflegebedürftige leicht erhöhte Zuschüsse für die vollstationäre Pflege. Hier unsere seit 1. März 2025 gültigen Gesamtpreise, mit denen die Pflege, die Unterkunft und Verpflegung sowie die anteiligen Investitionskosten unseres Hauses abgedeckt werden, berechnet auf monatlich 30,42 Kalendertage.
Unsere aktuellen täglichen Gesamtpreise:
Pflegegrad I = 100,08 EUR
Pflegegrad II = 116,32 EUR
Pflegegrad III = 133,21 EUR
Pflegegrad IV = 150,83 EUR
Pflegegrad V = 158,76 EUR
Wer zahlt wieviel? Zuschüsse Ihrer Pflegekasse und Ihr Eigenanteil
MONATLICH Ihre Pflegekasse Ihr Eigenanteil
Pflegegrad I monatlich EUR 131,00 2.913,43 EUR
Pflegegrad II monatlich EUR 805,00 2.733,45 EUR
Pflegegrad III monatlich EUR 1.319,00 2.733,25 EUR
Pflegegrad IV monatlich EUR 1.855,00 2.733,25 EUR
Pflegegrad V monatlich EUR 2.096,00 2.733,48 EUR
In allen Preisen sind sämtliche Speisen und Getränke enthalten.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt Folgendes:
Es gibt einen Zuschuss zu Pflegeheimkosten:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie lange bisher Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen wurden, und steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts. Je länger der Bewohnende in Einrichtungen der vollstationären Pflege lebt, desto geringer wird sein Eigenanteil.
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
Die erste Berechnung erfolgte zum 1. Januar 2022. Die Zuschusshöhe ändert sich für jeden Heimbewohnenden individuell je nach der Dauer der Heimaufenthalte.
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Kurzzeitpflege: Einen Eigenanteil von 42,51 Euro pro Tag zahlen Pflege- und Betreuungsbedürftige bei uns für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der Kurzzeitpflege. Dieser Betrag kann jetzt zum Teil mit ihren Ansprüchen auf die neuen Entlastungeleistungen von 125 Euro monatlich verrechnet werden.
Tipp: Nachdem die Pflegekasse die Pflegekosten beglichen hat, bleiben immer noch Kosten übrig. Hierzu gehören die „Hotelkosten“ und die „Investitionskosten“. Diese können Sie über den angesparten Entlastungsbetrag finanzieren. Auch hierfür kann eine Abtretungserklärung unterschrieben werden, durch die die Einrichtung direkt die Kosten abrechnen kann. Andernfalls muss der Betroffene selbst die Erstattung bei der Pflegekasse beantragen und die Rechnung einreichen.
Um zu sehen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben, sollten Sie sich vom Anbieter eine Rechnungsdurchschrift geben lassen.
Sprechen Sie uns an.
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Betreutes Wohnen: Wer bei uns ein Appartement bewohnen möchte, der zahlt inklusive Vollpension, Getränken und Wäscheversorgung 64,00 Euro kalendertäglich. Auf Wunsch und gegen Gebühr bieten wir Ihnen auch sämtliche Dienstleistungen des Betreuten Wohnens inkl. Pflege bei Bedarf an. Denn bei uns sollen Sie sich wie zu Hause fühlen, jedoch stets die nötige Versorgungssicherheit haben, wenn es ihnen einmal nicht so gut geht.
Telefonstellgebühr: 15,00 Euro/Monat.
Zimmer mit Bad und WC: 55,25 Euro/Monat.